ADR-Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im Besitz einer besonderen Schulungsbescheinigung (ADR-Card) sein. Unsere IHK stellt Ihnen solche Bescheinigungen aus, sofern Sie an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine entsprechende IHK-Prüfung bestanden haben.

Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer

Das Schulungssystem in Deutschland:
  • Erstschulung (1 UE = 45 Minuten)
  • Basiskurs (BK) | 18 UE Theorie + 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Tank (AKT) | 12 UE Theorie + 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Klasse 1 (AK1) | 8 UE
  • Aufbaukurs Klasse 7 (AK7) | 8 UE
  • Auffrischungsschulung (AF) | 8 UE Theorie + 4 UE praktische Übungen

Befreiungen von der Schulungspflicht

Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen, die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden und die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR zutreffen.

Schulungstermine

Informationen zu Schulungsterminen in Westmecklenburg erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Hannes Schubert, Tel. 0385 5103-209, E-Mail: schubert@schwerin.ihk.de

Schulungsveranstalter und Anmeldung

Die Gefahrgutfahrerschulungen werden von Lehrgangsveranstaltern durchgeführt, die von der IHK zu Schwerin dafür anerkannt sind. Im Rahmen der Anerkennung werden die Qualifikation der Veranstalter, Referenten und die Schulungsstätten geprüft.
Anmeldungen bitte direkt bei den Veranstaltern vornehmen, die wir für Sie in der folgenden Übersicht aufgelistet haben:

Prüfungen der Gefahrgutfahrer

Die privaten Schulungsveranstalter planen Zeit und Ort der Prüfungen. Die Prüfungen werden direkt im Anschluss an die Schulungen in den Räumen des Veranstalters von Prüfungsbeauftragten der IHK durchgeführt. Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der Schulung teilgenommen hat. Die Zulassung zur Prüfung für einen weiteren Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Zusätzlich wird ein aktuelles Passbild des Teilnehmers benötigt.
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
  • Basiskurs.: 45 Minuten, 30 Fragen, max. 5 Fehler
  • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten, 24 Fragen, max. 4 Fehler
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten, 15 Fragen, max. 4 Fehler
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten, 15 Fragen, max. 4 Fehler
  • Auffrischungsschulung: 30 Minuten, 15 Fragen, max. 4 Fehler
Falls die Prüfung nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung der Prüfung ohne erneute Schulung.

ADR-Bescheinigung (Karte)

Der Fahrzeugführer erhält die ADR-Bescheinigung, wenn er durchgehend an den Kursen teilgenommen und die IHK-Prüfung bestanden hat. Die ADR-Bescheinigung wird mit einer Gültigkeit von 5 Jahren von der IHK ausgestellt. Mit dem Besuch einer Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung wird die ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert. Sie erhalten dann von der IHK eine neue ADR-Bescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ohne Zeitverlust von Ihnen besucht werden.